Die Besitzverhältnisse an einer Liegenschaft können sein:

-> Alleineigentümer: der Alleineigentümer verfügt allein über seine Liegenschaft              -> Gemeinsames Eigentum: Mehrere Eigentümer verfügen gemeinsam über die gesamte  Liegenschaft                                                                                                                                        ->Parifiziertes Eigentum: Mehrere Eigentümer besitzen gemeinsam eine Liegenschaft, wobei im sogenannten Parifizierungsgutachten zusätzlich festgelegt wird, welche baulich verbundene Einheit dem jeweiligen Eigentümer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht und wie viele Anteile er auf Grund des Gutachtens an der Liegenschaft besitzt. Die alleinige Nutzung einer Einheit kann noch durch Zubehör (z.B. Kellerabteile) ergänzt werden.

Das Parifizierungsgutachten kann erstellt  werden:

-> an Hand von Plänen für einen Neubau                                                                                    -> bei einem Bestandsobjekt                                                                                                         -> bei einem Bestandsobjekt an Hand von Bestands- und Umbauplänen. Die Parifizierung eines Bestandsobjektes bietet z.B. im Altstadtbereich Chancen für die Sanierung desolater Gebäude ohne vorhandene Eigenmittel des Besitzers.

Schritte zur Durchführung:
 
-> Erhebung des Bestandes, Erstellen von Bestandsplänen
-> Panung des Umbaues mit Kostanschätzung
-> Abklärung von Finanzierung, steuerlichen Aspekten
-> Einreichung des Umbaues
-> Erstellung des Parifizierungsgutachtens mit Gesamtfinanzplanung
-> Bewerbung der zu verkaufenden Einheiten
-> Ausführung der Baumaßnahmen
-> Das Ergebinis für den ursprünglichen Alleineigentümer: ein top saniertes Objekt mit Einheiten, die je nach Wunsch und Möglichkeiten für den Verkauf, Eigennutzung (z.B. auch bei Erbteilung) oder Vermietung zur Verfügung Steht