Die Besitzverhältnisse an einer Liegenschaft können sein:
-> Alleineigentümer: der Alleineigentümer verfügt allein über seine Liegenschaft -> Gemeinsames Eigentum: Mehrere Eigentümer verfügen gemeinsam über die gesamte Liegenschaft ->Parifiziertes Eigentum: Mehrere Eigentümer besitzen gemeinsam eine Liegenschaft, wobei im sogenannten Parifizierungsgutachten zusätzlich festgelegt wird, welche baulich verbundene Einheit dem jeweiligen Eigentümer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht und wie viele Anteile er auf Grund des Gutachtens an der Liegenschaft besitzt. Die alleinige Nutzung einer Einheit kann noch durch Zubehör (z.B. Kellerabteile) ergänzt werden.
Das Parifizierungsgutachten kann erstellt werden:
-> an Hand von Plänen für einen Neubau -> bei einem Bestandsobjekt -> bei einem Bestandsobjekt an Hand von Bestands- und Umbauplänen. Die Parifizierung eines Bestandsobjektes bietet z.B. im Altstadtbereich Chancen für die Sanierung desolater Gebäude ohne vorhandene Eigenmittel des Besitzers.